Schritt für Schritt
zur Immobilien Bewertung
So bewerten wir Ihre Immobilie
01
In einem ersten unverbindlichen und kostenfreien Telefonat erörtern wir mit Ihnen, welche Art der Bewertung (Verkehrswertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme) benötigt wird. Hierfür ist im Wesentlichen der Bewertungsanlass ausschlaggebend. Im Anschluss hieran kann eine erste Auskunft über die anfallenden Kosten und die benötigten Unterlagen erteilt werden.
02
Entscheiden Sie sich für eine Beauftragung, übersenden wir Ihnen den Gutachtensauftrag sowie eine entsprechende Vollmacht. Des Weiteren werden von uns die für die Gutachtenserstellung benötigten Unterlagen und Informationen angefordert.
03
Unmittelbar nach Eingang des schriftlichen Auftrages und der unterschriebenen Vollmacht werden wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin/Ortstermin vereinbaren. Im Rahmen des Ortstermins wird durch den Sachverständigen das Bewertungsobjekt ausführlich besichtigt, der Zustand des Objekts dokumentiert und Stichproben vom Raummaß etc. – zur Plausibilisierung der Baupläne – aufgenommen.
04
Liegen sämtliche Unterlagen und Informationen vor, kann nach dem erfolgten Ortstermin das Gutachten durch den Sachverständigen erstellt werden. Die reine Erstellung des Gutachtens nimmt in der Regel vier Wochen in Anspruch.
05
Nach dem das Gutachten durch den Sachverständigen fertig gestellt wurde, wird Ihnen selbiges (in der vereinbarten Anzahl an Ausfertigungen) übersandt. Gleichzeitig werden die von Ihnen überlassenen Unterlagen zurückgegeben und die Rechnung für die von uns erbrachte Leistung gestellt.