Transparente Kosten
nach Honorarverordnung
Kosten gemäß Honorarverordnung
Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar. Für Standartimmobilien wie Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser (ohne Belastungen in Abt. II des Grundbuchs) können wir Ihnen einen Festpreis anbieten.
Eigentumswohnungen | Einfamilienhäuser |
---|---|
2.100 € ohne US * | 2.400 € ohne USt* |
2.499 € inkl. USt* | 2.856 € inkl. USt* |
*Hinzu kommen die anfallenden Auslagen bei Behörden und Gerichten.
Bezüglich aller anderen Immobilien orientiert wir uns an der Honorartabelle des Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (BVS). Das Honorar hängt dabei sowohl vom Verkehrswert der Immobilie als auch von den Besonderheiten (besondere Rechte am Grundstück) ab.
Sprechen sie uns gern für ein individuelles Angebot an, es kann auch ein Festpreis vereinbart werden.
Optionale Kosten
Sofern durch uns Unterlagen bei den zuständigen Ämtern (z.B. Grundbuchauszug, Bauakte o.ä.) eingeholt werden sollen, werden die hierfür entstehenden Kosten/Auslagen gesondert – d.h. zusätzlich zum Honorar – abgerechnet.
Abhängig vom Bewertungsobjekt werden unterschiedliche Unterlagen und Informationen benötigt:
Einfamilienhäuser & Mehrfamilienhäuser
- aktueller Grundbuchauszug
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Kaufvertragsurkunde
- Baubeschreibung
- Baupläne mit Grundrissen
- Flächenberechnung über die Wohnflächen, Nutzflächen und Bruttogrundflächen
- Angaben zu Modernisierung und/oder Umbau
- Erschließungskostenbeitragsbescheide oder Nachveranlagungen
- Altlastennachweise
- Energieausweis (falls vorhanden)
- Angaben zum Denkmalschutz (falls vorhanden)
- Angaben zur Höhe der Miete (falls zutreffend)
Eigentumswohnung
- aktueller Grundbuchauszug
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Kaufvertragsurkunde
- Teilungserklärung mit Nachträgen
- Baubeschreibung
- Baupläne mit Grundrissen
- Flächenberechnung über die Wohnflächen, Nutzflächen und Bruttogrundflächen
- Angaben zu Modernisierung und/oder Umbau
- Erschließungskostenbeitragsbescheide oder Nachveranlagungen
- Altlastennachweise
- Energieausweis (falls vorhanden)
- Angaben zum Denkmalschutz (falls vorhanden)
- Angaben zur Höhe der Miete (falls zutreffend)
- Kontaktdaten des Hausverwalters
- Versammlungsprotokolle der letzten zwei Jahre
Unbebautes Grundstück
- aktueller Grundbuchauszug
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Kaufvertragsurkunde
- Erschließungskostenbeitragsbescheide oder Nachveranlagungen
- Altlastennachweise