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Bewertungsanlässe
Wir bewerten als Sachverständige
Immobilien unabhängig, neutral und in hoher Qualität.
Nach § 194 Baugesetzbuch (BauBG) ist der Verkehrswert eines bebauten bzw. unbebauten Grundstücks durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
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Bewertungsanlässe
Die Bewertung einer Immobilie kann in zahlreichen Anlässen erforderlich sein. Als Bewertungsanlässe kommen beispielweise in Betracht:
- Bewertungen bei Vermögens-, Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen
- Bewertung zum Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Bewertung zur Vorbereitung eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie
- Kaufpreisaufteilung (Bodenwert und Gebäudewert)
- Bewertungen nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen (Enteignungsverfahren)
- Bewertung von Rechten und Lasten in Abt. II des Grundbuchs (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Geh- und Fahrtrecht u.a.)
Je nach Anlass bzw. Kundenanforderung bieten wir eine passende und individuelle Lösung an. Oft kann eine gutachterliche Stellungnahme in Anlehnung an §§ 194 ff. Baugesetzbuch (BauGB) ausreichend sein. Verkehrswertgutachten – ausführliche Vollgutachten – werden zumeist in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten bzw. zur Vorlage bei Gerichten oder Ämtern benötigt.
Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den voraussichtlich erzielbaren, nach § 194 BauGB definierten Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder eines Grundstücks. Es beurteilt also die Immobilie nach bestimmten Kriterien und bemisst den Wert auf objektiver Basis. Aufbau und Inhalt eines Verkehrswertgutachtens ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung.
Gutachterliche Stellungnahme
Unser gutachterliche Stellungnahme in Anlehnung an §§ 194 ff. BauGB ist die preisgünstige Alternative zum Verkehrswertgutachten. Die gutachterliche Stellungnahme verzichtet lediglich auf einen Teil der Begründung und Beschreibung. Im Fokus steht die Wertermittlung. In der schriftlichen Ausarbeitung fasst dann der Sachverständige die wichtigsten Merkmale der Bewertung in verkürzter Form zusammen. Es erfolgt ein Ortstermin und es werden alle Unterlagen und Informationen benötig, die auch für ein Verkehrswertgutachten benötigt werden.