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Schritt für Schritt
zur Immobilien Bewertung

So bewerten wir Ihre Immobilie

01

Unverbindliches Erstgespräch

In einem kostenfreien und unverbindlichen Telefongespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen den Bewertungsanlass und die dafür passende Art der Immobilienbewertung. Zur Auswahl stehen in der Regel das ausführliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, eine gutachterliche Stellungnahme oder eine kompakte Marktwerteinschätzung. Im Anschluss erhalten Sie eine erste Einschätzung zu den anfallenden Kosten und eine Übersicht der benötigten Unterlagen.

02

Beauftragung und Unterlagen

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, senden wir Ihnen den Gutachtenauftrag, eine Widerrufsbelehrung sowie eine Vollmacht zur Unterschrift zu. Gleichzeitig fordern wir die für die Bewertung notwendigen Dokumente an. Dazu gehören unter anderem:

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Angaben zu Modernisierungen und Umbauten
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen

Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, unterstützen wir Sie nach Absprache gerne bei der Beschaffung.

03

Ortstermin und Objektaufnahme

Nach Eingang der unterschriebenen Auftragsunterlagen vereinbaren wir einen zeitnahen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Bei diesem Ortstermin nimmt unser Sachverständiger alle relevanten Objektdaten auf, dokumentiert den Zustand und erfasst die Bausubstanz. Dies dient der Plausibilisierung der vorliegenden Baupläne und der umfassenden Beurteilung Ihrer Immobilie.

04

Ausarbeitung des Gutachtens

Sobald alle Informationen und Unterlagen vollständig sind, beginnt die eigentliche Ausarbeitung des Gutachtens. Unser Sachverständiger wertet die gesammelten Daten aus, führt notwendige Recherchen bei Ämtern und Behörden durch und ermittelt den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach den gesetzlich normierten Verfahren. Die Erstellung eines umfassenden Verkehrswertgutachtens nimmt in der Regel etwa vier Wochen in Anspruch.

05

Fertigstellung und Übergabe

Nach Fertigstellung erhalten Sie das Gutachten in der vereinbarten Anzahl an Ausfertigungen – auf Wunsch digital als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur oder in gedruckter Form. Zusammen mit dem Gutachten senden wir Ihnen alle überlassenen Unterlagen zurück und stellen unsere Tätigkeit in Rechnung.

Welches Gutachten für welchen Zweck?

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Das ausführliche Verkehrswertgutachten ist die umfassendste Form der Immobilienbewertung. Es beschreibt das Objekt detailliert in Text und Bild und legt alle wertrelevanten Faktoren nachvollziehbar dar. Mit einem Umfang von 30 bis 60 Seiten ist es für Laien verständlich und für Fachleute nachprüfbar. Dieses Gutachten ist zwingend erforderlich für gerichtliche Auseinandersetzungen, zur Vorlage bei Behörden (z.B. Finanzamt) und zur Erfüllung von Auskunftspflichten bei Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten.

Gutachterliche Stellungnahme

Die gutachterliche Stellungnahme ist eine verkürzte Form des Verkehrswertgutachtens. Sie verzichtet auf eine ausführliche Beschreibung des Objekts und konzentriert sich auf die Darstellung der Wertermittlung. Alle wertrelevanten Kriterien werden geprüft, jedoch wird auf eine umfangreiche Quellenangabe und detaillierte Begründungen verzichtet. Mit einem Umfang von ca. 20 bis 30 Seiten eignet sich diese Variante für den internen Gebrauch, beispielsweise zur Plausibilitätsprüfung oder als Grundlage für Kauf- und Verkaufsverhandlungen, bei denen keine rechtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist.

Marktwerteinschätzung in Kurzform

Die Marktwerteinschätzung ist die kompakteste Bewertungsform und basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben. Das Ergebnis wird auf 3 bis 8 Seiten in Form einer Kenndatenübersicht dargestellt. Diese Variante dient einer ersten Orientierung über den potenziellen Marktwert Ihrer Immobilie und ist ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt. Sie ist nicht für die Vorlage bei Dritten geeignet.