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Transparente Kosten
nach Honorar­verordnung

Kosten gemäß Honorarverordnung

Die Kosten für ein Immobiliengutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar und hängen vom Umfang der Bewertung sowie der Komplexität des Objekts ab. Um Ihnen von Anfang an volle Kostentransparenz zu bieten, vereinbaren wir in den meisten Fällen ein Pauschalhonorar. So wissen Sie genau, mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Die Grundlage für unser Angebot ist immer ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch, in dem wir den Bewertungsanlass und die für Sie passende Gutachtenart ermitteln.

Unsere Leistungen im Überblick

Je nach Verwendungszweck bieten wir Ihnen verschiedene Gutachtenarten zu Festpreisen an. Die folgenden Preise gelten als Richtwerte für Standardimmobilien (z.B. Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen) ohne besondere Komplikationen oder Rechte Dritter.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Das vollumfängliche Gutachten für rechtliche und behördliche Anlässe.

Im Pauschalpreis enthalten sind:

  • Erstellung des Gutachtens zu einem Stichtag
  • Eine ausführliche Ortsbesichtigung inkl. An- und Abfahrt
  • Beschaffung grundlegender Unterlagen
  • Ausarbeitung und finale Erstellung des Gutachtens
  • Ein digitales Exemplar als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur
Eigentumswohnungen Einfamilienhäuser
2.500 € ohne USt * **
2.900 € ohne USt* **
2.975 € inkl. USt* **
3.451 € inkl. USt* **

* Hinzu kommen die anfallenden Auslagen bei Behörden und Gerichten.

** zusätzliche Kosten: 
Sollte eine Bewertung von Rechten in Abt. II des Grundbuchs erforderlich sind, fallen folgende zusätzliche Kosten an:

  • Wohnrecht / Nießbrauchrecht 350 EUR zzgl. USt. (416,50 EUR inkl. USt.)
  • Wegerecht / Leitungsrecht 250 EUR zzgl. USt. (297,50 EUR inkl. USt.)

Liegt keine Wohnflächenberechnung vor und/oder kein bemaßter Grundriss, fallen für die Wohnflächenermittlung und/oder die Grundrisserstellung 450 EUR zzgl. USt. (535,50 EUR inkl. USt.)


Komplexe Immobilien und Sonderfälle

Bei besonders komplexen Immobilien (z.B. Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser mit vielen Einheiten) oder speziellen Bewertungsanlässen orientiert sich unser Honorar an der Empfehlung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Auch hier erstellen wir Ihnen stets ein individuelles und verbindliches Angebot, es kann auch ein Festpreis vereinbart werden. 

Gutachterliche Stellungnahme

Die kompakte Bewertung für interne Zwecke und Verhandlungen.
Preis auf Anfrage

Marktwerteinschätzung in Kurzform

Die schnelle Orientierung für einen ersten Überblick.
Preis auf Anfrage

Optionale Kosten

Sofern durch uns Unterlagen bei den zuständigen Ämtern (z.B. Grundbuch­auszug, Bauakte o.ä.) eingeholt werden sollen, werden die hierfür entstehenden Kosten/Auslagen gesondert – d.h. zusätzlich zum Honorar – abgerechnet.

Abhängig vom Bewertungsobjekt werden unterschiedliche Unterlagen und Informationen benötigt:

Einfamilienhäuser & Mehrfamilienhäuser

  • aktueller Grundbuchauszug
  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Kaufvertragsurkunde
  • Baubeschreibung
  • Baupläne mit Grundrissen
  • Flächenberechnung über die Wohnflächen, Nutzflächen und Bruttogrundflächen
  • Angaben zu Modernisierung und/oder Umbau
  • Erschließungskostenbeitragsbescheide oder Nachveranlagungen
  • Altlastennachweise
  • Energieausweis (falls vorhanden)
  • Angaben zum Denkmalschutz (falls vorhanden)
  • Angaben zur Höhe der Miete (falls zutreffend)

Eigentumswohnung

  • aktueller Grundbuchauszug
  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Kaufvertragsurkunde
  • Teilungserklärung mit Nachträgen
  • Baubeschreibung
  • Baupläne mit Grundrissen
  • Flächenberechnung über die Wohnflächen, Nutzflächen und Bruttogrundflächen
  • Angaben zu Modernisierung und/oder Umbau
  • Erschließungskostenbeitragsbescheide oder Nachveranlagungen
  • Altlastennachweise
  • Energieausweis (falls vorhanden)
  • Angaben zum Denkmalschutz (falls vorhanden)
  • Angaben zur Höhe der Miete (falls zutreffend)
  • Kontaktdaten des Hausverwalters
  • Versammlungsprotokolle der letzten zwei Jahre

Unbebautes Grundstück

  • aktueller Grundbuchauszug
  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Kaufvertragsurkunde
  • Erschließungskostenbeitragsbescheide oder Nachveranlagungen
  • Altlastennachweise